pflanzen-hesse.de / Allgemeine Geschäftsbedingungen
Firma S. Hesse
Raumbegrünung, Garten- / Landschaftsgestaltung und Objektservice.

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Breitscheidstraße 27
01237 Dresden

Telefon: 0351 25 15 288
Fax: 0351 25 30 194
Mobil: 0172 35 15 288
E-Mail: mail[at]pflanzen-hesse.de
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§ 1 Anwendungsbereich

Für Verträge mit der Firma S. Hesse gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung wirksam.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Mündliche Nebenabreden sollen dauerhaften dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch die Firma S. Hesse.

§ 2 Angebote, Bestellungen, Vertragsschluss

Unsere Angebote gelten grundsätzlich für Lieferung ab Dresden. Unsere Angebote sind freibleibend, die allgemeine Verwendung einer neuen Preisliste setzt alle früher gemachten Angebote außer Kraft. An die von uns schriftlich unterbreiteten Angebote halten wir uns für die Zeit von 30 Tagen gebunden.

Eine Bestellung ist für uns nur bindend, wenn diese durch den Auftraggeber durch Unterschrift bestätigt wird. Dies kann auch auf dem Angebot geschehen. Mündliche, telefonische, durch Reisende oder Vertreter getroffene Angebote, Bestellungen oder Vereinbarungen werden erst gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

Verträge sind nur gültig, wenn der Firma S. Hesse ein von beiden Seiten unterzeichnetes Vertragsexemplar vorliegt. Erst ab diesem Tage können vereinbarte Leistungen erbracht werden.

§ 3 Lieferbedingungen

Sämtliche Liefertermine sind annähernd. Selbstbelieferung bleibt in jedem Fall vorbehalten. Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.

Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet.

Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Macht die Firma S. Hesse von diesem Recht Gebrauch, werden Anfahrt- Lieferkosten nur einmalig erhoben.

Über Beförderungsart, Verpackung und Versendung entscheiden wir unter Ausschluss jeglicher Haftung. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Wünscht der Besteller eine besondere Beförderungsart (z.B. Express- oder Eilzustellung), werden die Mehrkosten dem Kunden berechnet. Gleiches gilt, falls der Besteller eine besondere Verpackungsart vorschreibt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anders vereinbart bar oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Nach Vereinbarung sind auch andere Zahlungsarten möglich. Diese bedürfen aber der ausdrücklichen Zustimmung der Firma S. Hesse.

Befindet sich der Kunde bei Zahlungen gegen Rechnung nach 14 Tagen mit der Zahlung im Verzug, so muss er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zahlen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an.

Wird nach Vertragsabschluß eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt, werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Anstelle der vereinbarten Zahlungsbedingungen können wir Vorkasse verlangen. Kommt der Besteller in Verzug, können wir sofortige Erfüllung aller Verträge verlangen oder von allen Verträgen zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend machen, gelieferte Ware in Besitz nehmen und alle ausstehenden Zahlungen fällig stellen, Verzugszinsen verlangen sowie Verzugsschäden geltend machen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Bei Zahlung gegen Rechnung stehen der Firma S. Hesse die im Folgenden beschriebenen Sicherungsrechte zu:

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma S. Hesse. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Ware. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung der von uns gelieferten Ware (z. B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits jetzt das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache auf die Firma S. Hesse. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mitverwahrt.

Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z. B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer gegebenenfalls erforderlich werdenden Intervention durch uns hat der Kunde zu erstatten.

Stehen dem Kunden aus Weiterverkauf oder einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware Ansprüche gegen Dritte zu, so tritt der Kunde diese sicherungshalber an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden - widerruflich -, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen.

Zahlungen werden nach Wahl der Firma S. Hesse zunächst auf ältere Schulden angerechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung - insbesondere Mahnkosten - entstanden, so kann die Firma S. Hesse Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

§ 6 Haftung für Mängel und Schäden

Ware: Wir liefern handelsübliche Qualität. Maße, Gewichte und Abbildungen sind nur annähernde Angaben und keine zugesicherten Eigenschaften Die Gewährleistung und der Umtausch von natürlichen Pflanzen nach Erhalt der Ware ist, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ausgeschlossen. Bei allen anderen Artikeln hat die Beanstandung unverzüglich zu erfolgen. Rechtlich und tatsächlich berechtigte Beanstandungen werden von uns erledigt, indem wir nach unserer Wahl die Ware ersetzen oder eine entsprechende Gutschrift erteilen.

Bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rückgabe geeignet sind ist der Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.

Dienstleistungen: Wir arbeiten mit geschultem und nach UVV belehrten Arbeitskräften. Wir arbeiten mit allen geforderten Arbeitschutzmitteln und halten uns an alle Vorschriften. Sollten dennoch auf Grund von unvorhersehbaren Umständen Beschädigungen von Gegenständen oder Verletzungen von Personen auftreten, so werden diese durch unsere gesetzliche Betriebshaftpflicht eines Baubetriebes - Gartenbaubetrieb mit Hausmeisterservice und Winterdienst - Allianz Versicherung übernommen.

Jegliche weitere Haftung, insbesondere für mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

§ 7 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung - auch aus Mangelrügen - entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 8 Gewährleistung

Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt.

Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachen des Vertrags verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben.

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, die Firma S. Hesse haftet wegen Garantien oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Offensichtliche Mängel oder Transportschäden müssen innerhalb einer Frist von einer Woche gerügt werden.

Alle in Publikationen der Firma S. Hesse enthaltenen Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt und mit größtmöglicher Sorgfalt überprüft. Dennoch sind Fehler nicht völlig auszuschließen. Daher erfolgen alle Angaben ohne jegliche Gewähr. Eine Haftung für etwa vorhandene inhaltliche Unrichtigkeiten und darauf beruhende Schäden wird ausgeschlossen.

§ 9 Datenschutz und Geheimhaltung

Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an Zusteller weitergegeben bzw. an Banken zur Abrechnung.

§ 10 Andre Geschäftsbedingungen

Sofern der Besteller über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt, verpflichten uns diese nicht. Es gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch die widerspruchslose Auftragsannahme wird das Einverständnis mit unseren Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gebracht. Damit ist jede Berufung des Bestellers auf eigene Geschäftsbedingungen auch dann ausgeschlossen, wenn in jenen Bedingungen die Anerkennung anderer Bedingungen abgelehnt worden ist.

§ 11 Sprachklausel

Vertragssprache ist Deutsch.

§ 12 Erfüllungsort

Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Sitz der Firma S. Hesse vereinbart.

Gerichtsstand ist Dresden.

Der Gerichtsstand wird allein am zuständigen Gericht für den Erfüllungsort vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

Stand: Januar 2006

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